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Aus: Ausgabe vom 21.12.2017, Seite 2 / Inland

ATTAC: Gemeinnützigkeit wieder in Frage gestellt

Frankfurt am Main. Die globalisierungskritische Nichtregierungsorganisation ATTAC muss erneut vor Gericht um die Beibehaltung des Status als gemeinnützige Organisation kämpfen, meldete dpa in der Nacht zu Mittwoch. Nachdem ihr 2016 vom Kasseler Finanzgericht Gemeinnützigkeit bescheinigt wurde, hat nun der Bundesfinanzhof eine Revision des Urteils ohne Begründung zugelassen, sagte demnach eine Sprecherin von ATTAC am Dienstag. Verantwortlich für die Revision ist die Finanzverwaltung Frankfurt am Main auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums. Solange das Verfahren läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig, ATTAC kann also keine Spendenbescheinigungen ausstellen, die Geldgeber steuerlich geltend machen können.(dpa/jW)

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