Bundestag reformiert Völkerstrafrecht
Berlin. Der Bundestag hat eine Reform des Völkerstrafrechts verabschiedet, das unter anderem weitere Delikte der sexualisierten Gewalt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit einstuft. Der am Donnerstag beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass etwa sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaftsabbrüche neu ins Völkerstrafrecht aufgenommen werden – auch wenn sie im Ausland begangen wurden.
Mit der Anpassung will die Bundesregierung laut Entwurf auch auf bereits vorgenommene Änderungen im Strafgesetzbuch reagieren. Zur Begründung der Neuregelung heißt es, in den vergangenen Jahren habe »das Völkerstrafrecht sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen«. Vor allem der gezielte Einsatz sexualisierter Gewalt habe zu einem »gesteigerten Bewusstsein« für Lücken im deutschen Völkerstrafrecht geführt.
Außerdem soll das Völkerstrafrecht um den »Einsatz verbotener Mittel der Kriegsführung« ergänzt werden. So sollen Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie dauerhaft blindmachende Laserwaffen in den Gesetzestext eingeführt werden. Das Gesetz sieht außerdem erleichterte Nebenklagemöglichkeiten für Opfer von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) vor. Diese sollen sich fortan Verfahren grundsätzlich als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger anschließen können. (AFP/jW)
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