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26.06.2024, 19:25:09 / Inland

Holocaustleugnerin Haverbeck zu Haftstrafe verurteilt

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Notorische Holocaustleugnerin: Ursula Haverbeck

Hamburg. Die bereits mehrfach vorbestrafte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck ist am Mittwoch vom Landgericht Hamburg wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht bestätigte damit nach Angaben einer Sprecherin in einem Berufungsverfahren eine vor fast neun Jahren vom Hamburger Amtsgericht gegen die 95jährige verhängte Gefängnisstrafe. Zugleich bezog es eine 2022 vom Landgericht Berlin ausgesprochene einjährige Freiheitsstrafe ein.

Haverbeck ist eine notorische Holocaustleugnerin, die seit Jahrzehnten öffentlich den von den Nazis begangenen Völkermord an den europäischen Juden bestreitet. In der neofaschistischen Szene macht sie das populär. Die in Nordrhein-Westfalen lebende Frau wurde im Lauf der Zeit deshalb bereits wiederholt wegen Volksverhetzung verurteilt.

Im aktuellen Fall ging es um Äußerungen, die Haverbeck im April 2015 am Rande eines Prozesses gegen den später verurteilten SS-Angehörigen Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg sowie in einem Fernsehinterview getätigt hatte. Laut Anklage soll sie damals gesagt haben, dass es sich bei dem Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz nur um ein Arbeitslager gehandelt habe. Zugleich bestritt sie den dortigen Massenmord.

Das Hamburger Amtsgericht hatte Haverbeck dafür im November 2015 zu zehn Monaten Haft wegen Volksverhetzung verurteilt. Dagegen war sie in Berufung gegangen, weshalb der Fall nun noch einmal beim Hamburger Landgericht gelandet ist. Die ursprünglich schon für 2018 geplante Berufungsverhandlung verzögerte sich nach Gerichtsangaben immer wieder für lange Zeit. Strafschärfend wertete das Landgericht nach Angaben der Sprecherin unter anderem den Umstand, dass Haverbeck den Prozess erneut zur Verbreitung ihrer Thesen nutzte.

Ob Haverbeck die Strafe antreten muss, ist noch unklar. Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Sollte sie rechtskräftig werden, müsste die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren über die Haftfähigkeit der Beschuldigten entscheiden. (AFP/jW)