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Aus: Ausgabe vom 30.07.2024, Seite 4 / Inland

AfD legt Rechtsmittel gegen Urteile ein

Münster. Die AfD geht gegen die Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung der Partei durch den Inlandsgeheimdienst vor. Die Partei hat bereits am 4. Juli Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision am OVG in Münster eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag dpa sagte. Mitte Mai hatte das OVG entschieden, dass die Partei und deren Jugendorganisation JA zu Recht als »extremistischer Verdachtsfall« eingestuft worden sind. Das OVG muss nun entscheiden, ob es bei der Entscheidung bleibt, die Revision abzulehnen. So oder so wäre dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Zug. (dpa/jW)