Gericht: Compact-Verbot vorerst nicht vollziehen
Leipzig. Das Verbot des Unternehmens hinter dem neurechten Magazin Compact ist teilweise aufgehoben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach Angaben von Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden. Die abschließende Entscheidung steht noch aus. Gegen das Verbot vom Juli hatte die Compact-Magazin GmbH geklagt und einen Eilantrag eingereicht. Das Gericht entschied nun, dass das Magazin vorläufig weiter erscheinen darf. Die beschlagnahmten Beweismittel dürfen aber weiter ausgewertet werden. Das Innenministerium hatte das Verbot vom Juli damit begründet, dass die GmbH die verfassungsmäßige Ordnung ablehnt. Laut Gericht gibt es Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde in einzelnen Texten. Aber mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit gebe es Zweifel, ob diese Textabschnitte so prägend sind, dass sie ein Verbot rechtfertigen. (AFP/jW)
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