Aus: Ausgabe vom 28.08.2024, Seite 2 / Inland
Auktionen von 5G-Frequenzen rechtswidrig
Köln. Die Vergabe von 5G-Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur im Jahr 2019 war rechtswidrig. Wie das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag mitteilte, übte das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) »massiv« und »rechtswidrig« Einfluss auf die Netzagentur aus. Der »Diensteanbieterverpflichtung« nach hätten die großen Anbieter Telekom, Vodafone und Telefónica kleineren Anbietern die eigene Netzinfrastruktur zu regulierten Preisen gestatten müssen. Dagegen wirkte Scheuers damaliges Ressort erfolgreich und »auf erhebliche Weise« bei der Netzagentur ein, befand die Kammer. (AFP/jW)
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Leserbrief von Reinhard Hopp aus Berlin (28. August 2024 um 17:12 Uhr)Mal wieder dieses Genie von Scheuer. Wieder mal so eine grandiose Spitzenleistung vom smarten Andy. Das schreit doch geradezu nach nachträglicher Beförderung und Belohnung. Gute Arbeit soll doch auch gut bezahlt und anerkannt werden – nicht wahr?
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