Haft wegen geplanten Giftanschlags bestätigt
Karlsruhe. Wegen der Planung und Vorbereitung eines Anschlags mit Gift muss der Iraner Jalal J. aus Castrop-Rauxel für vier Jahre ins Gefängnis. Mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Dortmund vom November. Dass die J. vorliegenden Anleitungen ungeeignet waren, tatsächlich wirksame Gifte herzustellen, spiele für das Strafmaß keine Rolle. Das Landgericht Dortmund verurteilte J. wegen »Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat« und »Terrorismusfinanzierung« zu einer vierjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. (AFP/jW)
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