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12.09.2024, 19:48:22 / Inland

Bundesverfassungsgericht: Keine Einwände gegen geplante Reform

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Der zweite Senat des höchsten Gerichts der BRD in Karlsruhe (30.7.2024)

Karlsruhe. Die Pläne der Ampel-Regierung und der Unionsparteien für eine ausführlichere Verankerung der Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz stoßen beim höchsten deutschen Gericht auf Zustimmung. Gegen wesentliche Aspekte der geplanten Reform erhebe das Plenum keine Einwände, heißt es in einer Stellungnahme vom Donnerstag. Dabei geht es vor allem darum, dass die Zahl der Senate, die Zahl ihrer Mitglieder und die Dauer ihrer Amtszeit Verfassungsrang erhalten sollen. Bisher stehen die Aspekte im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht. Dieses kann der Bundestag mit einfacher Mehrheit ändern.

Mit dem Erstarken der AfD war eine Debatte entfacht, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besser vor politischem Einfluss etwa bei Anzahl und Zuständigkeit der Senate schützen kann. »75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ist eine nähere verfassungsrechtliche Konturierung des Bundesverfassungsgerichts möglich und überzeugend«, heißt es in dem nun veröffentlichten Plenumsbeschluss des Gerichts. Weiter heißt es: »Eine solche liegt auch deshalb nahe, weil ein Blick über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus zeigt, dass sich autokratische Bestrebungen auch und gerade gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit als Garantin einer freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung richten können.« (dpa/jW)

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