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Aus: Ausgabe vom 18.09.2024, Seite 2 / Inland

Kein Menschenrecht auf Cum-ex-Betrug

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde des Hamburger Bankiers Christian Olearius abgewiesen. Der frühere Chef der Privatbank M. M. Warburg sah sich durch Cum-ex-Prozesse gegen andere vorverurteilt. Sein Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden. Die Richter in Strasbourg folgten dem am Dienstag nicht. Sie schlossen eine Menschenrechtsverletzung in dem Fall aus. Olearius hat sich wegen seiner Beteiligung an dem milliardenschweren Steuerbetrug gar nicht vor Gericht verantworten müssen. Sein Gesundheitszustand war dafür zu schlecht. (dpa/jW)

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