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Aus: Ausgabe vom 11.10.2024, Seite 10 / Feuilleton
Rückgabeverfahren für Naziraubgut

Neues Schiedsgericht

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände wollen mit einem neuen Schiedsgericht Rückgabeverfahren für Naziraubgut in Deutschland verbessern. Beim 21. Kulturpolitischen Spitzengespräch am Mittwoch in Berlin wurde die Einrichtung eines gemeinsamen Schiedsgerichts beschlossen. Dieses soll künftig abschließend entscheiden, wenn Rückgaben von NS-Raubgut nach einem Vorverfahren zwischen den Parteien strittig bleiben.

»Mit dem heutigen Beschluss betreten wir Neuland«, kommentierte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) die Entscheidung. Mit dem neuen Gremium werde die Rückgabe von Naziraubgut »verbessert, vereinfacht und beschleunigt«, hieß es. »Vor allem stärken wir die Einbindung der Opfer und ihrer Nachfahren von NS-Raubgut in das Entscheidungsgremium und ermöglichen nun eine einseitige Anrufbarkeit.« Bisher mussten beide Parteien der Anrufung der Beratenden Kommission zustimmen.

Das Schiedsgericht soll die Arbeit der »Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz« ersetzen. Sie wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet.

Das »Schiedsgericht NS-Raubgut« soll nun gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden und den beiden größten jüdischen Verbänden in Deutschland – der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden – ernannt werden.

»Kein öffentliches Haus soll sich künftig noch mit NS-Raubgut schmücken«, sagte der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz Timon Gremmels. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sprach von einem wichtigen Schritt zu einem bindenden Restitutionsgesetz. »Ein solches gibt es bereits in anderen europäischen Ländern und sollte auch in Zukunft der Maßstab für die Bundesrepublik Deutschland sein.« (dpa/jW)

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