Aus: Ausgabe vom 11.11.2024, Seite 4 / Inland
Thüringen: Urteil zu Brief von Gedenkstätte
Weimar. Im Streit um einen Brief der Gedenkstätte Buchenwald an Thüringer Haushalte vor der Landtagswahl hat das Verwaltungsgericht Weimar einen Antrag der Thüringer AfD auf Unterlassung teilweise abgewiesen. Allerdings gehe ein Aufruf der Gedenkstätte, die AfD nicht zu wählen, zu weit, wie aus dem Beschluss hervorgeht, der dpa vorliegt. Demnach muss die Stiftung den entsprechenden Satzteil auf ihrer Internetseite löschen. Der Aufruf, eine bestimmte Partei nicht zu wählen, verstoße gegen das Neutralitätsgebot. (dpa/jW)
Ich möchte einen Leserbrief zum Artikel verfassen
Mehr aus: Inland
-
Unten, oben und vor der FDP
vom 11.11.2024 -
»Das könnte Menschenleben kosten«
vom 11.11.2024 -
Merz droht mit »Reform«
vom 11.11.2024 -
Alles ziemlich beschämend
vom 11.11.2024 -
Resteampel ohne Agrarplan
vom 11.11.2024 -
Vonovia als Baumeister und Spion
vom 11.11.2024 -
»Die Stadt gehört Menschen, nicht Investoren«
vom 11.11.2024