Urteil nach Datenklau bei Facebook
Karlsruhe. Betroffene eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden, noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind. Allerdings könne der Schadenersatz beim bloßen Kontrollverlust auch nicht allzu hoch ausfallen. Das Gericht hat damit zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens Gebrauch gemacht. Die Klärung ist entscheidend für ähnlich gelagerte Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Entspannungspolitik geht anders«
vom 19.11.2024 -
Kletterclinch in Kiefern
vom 19.11.2024 -
Gegenwind für Scholz
vom 19.11.2024 -
Solidarisch für Ausschluss
vom 19.11.2024 -
Ampel ohne Bleibe
vom 19.11.2024 -
Kuttersterben an der Küste
vom 19.11.2024