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Aus: Ausgabe vom 19.11.2024, Seite 4 / Inland

Urteil nach Datenklau bei Facebook

Karlsruhe. Betroffene eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden, noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind. Allerdings könne der Schadenersatz beim bloßen Kontrollverlust auch nicht allzu hoch ausfallen. Das Gericht hat damit zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens Gebrauch gemacht. Die Klärung ist entscheidend für ähnlich gelagerte Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. (dpa/jW)