RBB: Verfassungsbeschwerde gegen Staatsvertrag
Berlin. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will den seit fast einem Jahr gültigen Rundfunkstaatsvertrag der für ihn zuständigen Bundesländer nicht länger akzeptieren. Der RBB hat deshalb am Freitag eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Diese soll in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden, sagte ein Sprecher. Man sehe durch den seit Dezember 2023 wirksamen Vertrag »die Rundfunkfreiheit beispielsweise durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jeden Landes eingeschränkt«. Das gelte auch für Regelungen zur Einsetzung von »Leitungen der Landesangebote« und die Vorgabe, wie diese personell einzugliedern sind. Die Bestimmung, »wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletzt die Rundfunkfreiheit«, erklärte der Sendersprecher.
Die Parlamente von Berlin und Brandenburg hatten ihm zufolge in die Neuregelung des Staatsvertrages Bestimmungen aufgenommen, die »weder als Konsequenz aus den Ereignissen des Jahres 2022 im RBB gerechtfertigt werden könnten, noch mit dem Ziel der nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuaufstellung des Senders«. Damit sei das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen worden. Im Sommer 2022 sah sich der Sender starken Vorwürfen der Vetternwirtschaft und der Verschwendung ausgesetzt. Im Zentrum standen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück.
Verfassungsrechtliche Bedenken habe der RBB betreffend der Regelungen zur Ausgestaltung des neu eingeführten Direktoriums mit der strikten Vorgabe der Anzahl der Geschäftsleitungsmitglieder und deren Aufgabenbereichen sowie der ausnahmslosen öffentlichen Ausschreibung jeder zu besetzenden Stelle sowie zu den Haftungsfragen von Aufsichtsgremien und Intendantin. Amtsinhaberin Ulrike Demmer betonte am Freitag: »Wir haben den Weg vor das Bundesverfassungsgericht fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft, er ist kein Selbstzweck.«
Die Verfassungsbeschwerde erscheine dem Sender »angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich«. Es gehe darum, ob die »jetzt angegriffenen Vorschriften verfassungskonform sind«. Falls nicht, sollten nsie Demmer zufolge »nicht Grundlage unserer Arbeit sein«. (dpa/jW)
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