Aus: Ausgabe vom 12.12.2024, Seite 4 / Inland
Familie muss 1939 gekauftes Haus räumen
Leipzig. Eine brandenburgische Familie muss nach rund 85 Jahren ihr während der Nazidiktatur gekauftes Wohnhaus abtreten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch rechtskräftig entschieden. Das Haus soll an die Jewish Claims Conference gehen, einem Zusammenschluss von 23 jüdischen Organisationen. Die Revision der 84 Jahre alten Klägerin und ihres Sohnes wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die jüdischen Eigentümer hatten das Grundstück 1932 erworben und ein Feriendomizil für jüdische Kinder betrieben. Von den Nazis wurden sie zum Verkauf gezwungen. 1939 hatten die Vorfahren der 85jährigen die Immobilie von einem Makler gekauft. Sie stehen nun vor dem Nichts, sagte der 61jährige Sohn nach der Entscheidung. (dpa/jW)
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