Kubanisches Außenministerium protestiert gegen US-Pläne, in Guantanamo Migranten zu internieren
Das kubanische Außenministerium protestiert gegen die Entscheidung des US-Präsidenten Donald Trump, auf dem Marinestützpunkt Guantanamo Migranten zu internieren:
Kuba lehnt die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten angekündigte Entscheidung ab, den Marinestützpunkt Guantanamo zu nutzen, um Zehntausende von Migranten zu inhaftieren, die er gewaltsam ausweisen will. Dies ist ein Beweis für die Brutalität, mit der diese Regierung vorgibt, Probleme zu lösen, die durch die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen des Landes, die eigene Verwaltung und die Außenpolitik der Regierung, einschließlich der Feindseligkeit gegenüber den Herkunftsländern, entstanden sind.
Viele der Menschen, die die USA ausweisen oder auszuweisen beabsichtigen, sind Opfer der Ausplünderungspolitik dieser Regierung und decken den Bedarf an Arbeitskräften in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, in der Industrie, im Dienstleistungssektor und in verschiedenen Bereichen der US-Wirtschaft. (…)
Das Gebiet, in dem sie inhaftiert werden sollen, gehört nicht zu den Vereinigten Staaten. Es handelt sich um einen Teil des kubanischen Hoheitsgebiets in der östlichen Provinz Guantánamo, der nach wie vor illegal und gegen den Willen des kubanischen Volkes militärisch besetzt ist. Diese Militäreinrichtung ist international unter anderem dafür bekannt, dass sie ein Folter- und unbefristetes Gefangenenlager beherbergt (…).
Seine unverantwortliche Nutzung würde in dieser illegalen Enklave und ihrer Umgebung ein Szenario des Risikos und der Unsicherheit schaffen; es würde den Frieden bedrohen und zu Fehlern, Unfällen und Fehlinterpretationen führen, die die Stabilität beeinträchtigen und schwerwiegende Folgen nach sich ziehen könnten.
Die Gruppe »Solidarität mit Daniela«, die sich für die in Untersuchungshaft sitzende mutmaßlich frühere RAF-Militante Daniela Klette einsetzt, berichtet von Repression gegen eine ihrer Unterstützerinnen:
Gegen die Bremer Aktivistin Ariane Müller von der Gruppe »Solidarität mit Daniela« ist jetzt das Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro plus 3,50 Euro Zustellungskosten von einem Ermittlungsrichter am BGH bestätigt worden, die Zahlung muss zum 31. Januar erfolgen. Die Entscheidung ist unanfechtbar, so der BGH. Die Kosten des Verfahrens trägt die Aktivistin. Nach unserem Kenntnisstand ist sie die erste, die eine Strafe wegen einer Aussageverweigerung in dieser Sache zu zahlen hat. Die Aktivistin hatte bei ihrer Vernehmung im Oktober 2024 in Berlin durch BKA-Beamte die Aussage verweigert. Sie sollte befragt werden, woher sie Daniela Klette und auch weitere ehemalige RAF-Mitglieder kennen würde. Außerdem sollte sie über allgemeine Lebenssachverhalte (so hat es ein Generalbundesanwalt am BGH formuliert) befragt werden. Die Aktivistin hat seit September 2024 ein Besuchsverbot bei Daniela Klette. Im März 2024 wurde die Intensivkrankenschwester und Betriebsrätin am Klinikum Bremen-Mitte nach 50 Jahren Krankenhausarbeit freigestellt, nur weil sie als Privatperson ein demokratisches Grundrecht in Anspruch genommen hat: die Anmeldung einer Kundgebung vor dem Gefängnis Vechta, in dem Daniela Klette seit ihrer Verhaftung Ende Februar 2024 in Berlin einsitzt. (…)
Siehe auch
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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