Meloni will weiter abschieben
Von Gerhard FeldbauerMit ihren Plänen zur schnellen Abschiebung Geflüchteter in Auffanglager in Albanien hat Italiens ultrarechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni erneut eine Niederlage erlitten. Am Freitag abend entschied ein römisches Gericht, dass diesmal 43 Asylsuchende, Männer aus Ägypten und Bangladesch, die seit Mittwoch in dem von Italien betriebenen Internierungslager im albanischen Shëngjin festgesetzt waren, in die süditalienische Hafenstadt Bari gebracht werden mussten, wo sie am Samstag abend mit einem Schiff der Küstenwache eintrafen. Bereits im Oktober und November hatten Richter verfügt, dass Italien über Asylanträge nicht außerhalb des EU-Territoriums entscheiden darf.
Trotz der neuerlichen Abfuhr ließ Meloni durch das Innenministerium klarstellen, dass man entschlossen sei, die Inhaftierung in den albanischen Zentren fortzusetzen. Im übrigen werde man vorerst abwarten, wie sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zum »Albanien-Modell« äußere. Im Kern geht es dabei um die Einstufung bestimmter Heimatländer von Schutzsuchenden als sogenannte sichere Herkunftsstaaten, in die Betroffene zurückgeführt werden können, und darum, wer festlegen darf, ob ein Herkunftsland »sicher« ist.
Der EuGH wird sich laut der Nachrichtenagentur ANSA aber erst am 25. Februar äußern, so dass der Verweis auf ihn wohl eher als Versuch angesehen werden kann, Zeit zu gewinnen. Meloni macht für ihre Albanien-Pläne nun zusätzlich geltend, dass sich die Zahl der Neuankömmlinge jüngst wieder erhöht habe und im Januar 3.368 gezählt wurden, während es vor einem Jahr im selben Zeitraum 2.258 waren, also ein ganzes Drittel weniger. Den Richtern wirft die Chefin der »postfaschistischen« Fratelli d’Italia vor, die Regelung aus politischen Gründen zu torpedieren, was richterliche Berufsverbände jedoch als Versuch zurückweisen, die Justiz unter Druck zu setzen. Die Tageszeitung La Repubblica berichtete derweil am Sonntag, dass in der Regierung überlegt werde, dem Berufungsgericht in Rom durch einen neuen Erlass die Zuständigkeit zu entziehen.
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