Iranische Gerechtigkeit
Irans Justiz hat ein Verfahren gegen das bekannte iranische Regieduo Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha eingeleitet. Ein »Revolutionsgericht« in Teheran wirft den beiden Filmemachern unter anderem »Propaganda gegen den Staat« vor – wegen ihres Films »Keyk-e mahbub-e man« (»Ein kleines Stück vom Kuchen«), der vor einem Jahr bei der Berlinale gezeigt wurde. Das teilten Moghaddam und Sanaeeha auf Instagram mit. Eine offizielle Bestätigung seitens der iranischen Justiz lag zunächst nicht vor. Laut dem Regieduo soll der Fall am 1. März vor Gericht verhandelt werden. In weiteren Anklagepunkten wirft die Justiz Moghaddam und Sanaeeha vor, mit dem Film gegen »Sittlichkeit und Moral« verstoßen zu haben. Außerdem hätten sie keine Vorführgenehmigung und Vertriebslizenz eingeholt. Zuvor habe die Staatsanwaltschaft das Regieduo mehrfach verhört. Die beiden veröffentlichten dazu ein Schreiben der Staatsanwaltschaft in Teheran.
Der Film wurde bei der Berlinale vor einem Jahr vom Publikum bejubelt. Er erzählt die Geschichte einer 70 Jahre alten Witwe, die nach dem Tod ihres Mannes das Liebesleben im Alter wiederentdeckt. Moghaddam und Sanaeeha wurden damals an der Ausreise gehindert und konnten den Film, der inzwischen viel Aufmerksamkeit erlangt hat, nicht selbst präsentieren. Bekannte Kritiker in Iran bezeichneten »Keyk-e mahbub-e man« als außergewöhnlichen Film, der Grenzen überschreite und die Kinoszene verändere.
Seit der Islamischen Revolution von 1979 unterliegt auch Irans Film- und Kulturszene der strengen Beobachtung durch die Behörden. Filmschaffende etwa müssen offiziell ihre Drehgenehmigungen und Kinovorführungen durch das Ministerium für Kultur und islamische Führung beantragen. Irans lebendige Kunst- und Filmszene war jedoch schon immer ein Ort subtiler oder auch ganz offensichtlicher Kritik am System. (dpa/jW)
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