Lufthansa: EU stellt Kartellverfahren ein
Brüssel. Die Lufthansa wird vorerst nicht von der EU-Kommission angewiesen, Passagiere des Konkurrenten Condor an das Drehkreuz Frankfurt am Main zu fliegen. Die EU-Kommission stellte ein entsprechendes Kartellverfahren ein. Konkret geht es um die Strecke zwischen Frankfurt und New York, die auch von der Ferienfluggesellschaft Condor bedient wird. Condor kann derzeit Plätze in Lufthansa-Maschinen nur zu ungünstigen Bedingungen buchen, da das transatlantische Joint Venture »A++« von Lufthansa, United Airlines und Air Canada aufgrund seiner Marktmacht anderen Airlines Bedingungen auferlegen kann. (dpa/jW)
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