Klarheit über Landolf
Von Nico Popp
Im Thüringer Landtag hat die AfD-Fraktion am Freitag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz befassen soll. Im Landtag hat die AfD die nötige Stärke, um einen solchen Ausschuss im Alleingang einzusetzen. In dem neunseitigen Einsetzungsantrag werden Vorwürfe gegen den seit 2015 amtierenden Thüringer VS-Chef Stephan Kramer erhoben. Geklärt werden soll unter anderem, ob Kramer »in seiner Amtsführung gesetzliche Pflichten oder beamtenrechtliche Vorgaben verletzt« bzw. sein Amt zu politischen Zwecken missbraucht hat. Inhaltlich zielt der Ausschuss auf die Frage, wie Entscheidungen des Amtes »zur Beobachtung sowie zur Einstufung politischer Parteien und Gruppierungen getroffen wurden«.
Für die AfD begründete Kolandessprecher Stefan Möller den Antrag. Das parlamentarische Kontrollgremium, das die Thüringer Filiale des Inlandsgeheimdienstes überwachen soll, sei ausschließlich mit Personen besetzt, »die die Opposition hassen«; von den »vielen Skandalen« erfahre man in dessen Berichten nichts, erklärte Möller. Die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx wies den Verdacht, in Thüringen gebe es eine »SPD-Verschwörung« gegen die AfD, mit dem Argument zurück, dass die Partei ja auch von »anderen Sicherheitsbehörden in dieser Republik« beobachtet werde. Es stehe der Partei gleichwohl zu, die Arbeit des Amtes und den dortigen »Meinungsbildungsprozess« zu überprüfen. Sie freue sich über ein Detail des Antrages, das die Möglichkeit eröffne, sich wieder mit der Frage zu beschäftigen, ob sich Björn Höcke hinter dem Pseudonym »Landolf Ladig« verberge.
Die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss sagte, man werde den Ausschuss nutzen, um über die Gefährlichkeit der AfD aufzuklären. Für das BSW konstatierte Sven Küntzel, dass die in dem Antrag enthaltenen Vorwürfe die Frage aufwerfen, ob »Unabhängigkeit und Neutralität« Kramers gewahrt geblieben seien. Sollte sich herausstellen, dass der seine Befugnisse überschritten habe, »müssen natürlich die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen folgen«.
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