Extralegales Versprechen
Von Max Grigutsch
Seit September 2024 ist es der politischen Chefetage klar: Pauschale Abweisungen von Asylsuchenden an deutschen Grenzen wären nicht mit EU-Recht vereinbar. Die von CDU-Chef Friedrich Merz avisierte Asylrechtsverschärfung »am ersten Tag« als Bundeskanzler wäre demnach rechtswidrig. Das geht aus einem – bereits seit Monaten vorliegenden – internen Gutachten des Kanzleramts hervor, wie der Tagesspiegel am Freitag berichtete. Eine Auswertung juristischer Urteile sei zu dem Ergebnis gekommen, dass derartige Maßnahmen unter anderem wegen der »sehr restriktiven Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)« unzulässig seien.
Der Kanzlerkandidat der Union hatte schon nach der Solinger Messerattacke im August 2024 Gesetzesverschärfungen gefordert. Im Januar hatte er ergänzt, bei Amtsantritt wolle er seine Richtlinienkompetenz als Kanzler nutzen, um die Grenzen »dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen«. Um EU-Regeln zu umgehen, wolle Merz eine Notlage zum Schutz der »inneren Sicherheit« ausrufen. Unwahrscheinlich ist, dass der EuGH das durchgehen lassen würde, wie die Kanzleramt-Einschätzung nahelegt. Am Donnerstag war zudem ein Gutachten der Organisationen Greenpeace und Pro Asyl mit ähnlichem Fazit veröffentlicht worden.
Nicht ohne Grund hatte SPD-Chef Lars Klingbeil am Dienstag in der ARD darauf gepocht, dass mit den Sozialdemokraten »keine faktischen Grenzschließungen« zu machen wären. Auch nicht grundlos geriet wohl die Auswertung des aktuell noch SPD-geführten Kanzleramts genau jetzt an die Presse – während der laufenden Sondierungen zwischen CDU/CSU und SPD.
Stellvertretend für die Union erklärte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Freitag, dass er mit weiter andauernden Verhandlungen rechne. Das bestätigte SPD-Vorsitzende Saskia Esken. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zeigte sich allerdings zuversichtlich, dass am Wochenende eine Einigung erzielt werden könne.
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