Dein roter Faden in wirren Zeiten
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Aus: Ausgabe vom 20.03.2025, Seite 1 / Inland
Repression gegen Antifaschisten

Antifaschistin muss ins Gefängnis

BGH bestätigt Urteil gegen Lina E. Ihr »Verbrechen«: Angriffe auf Neonazis
Von Philip Tassev
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Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus am Tag der politischen Gefangenen (Berlin, 18.3.2025)

Lina E. muss zurück in den Knast. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden mit geringen Änderungen bestätigt. »Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt«, sagte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung der Entscheidung in Karlsruhe.

Das Gericht der Elbstadt hatte die aus Kassel stammende Antifaschistin im Mai 2023 unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer »kriminellen Vereinigung« und »gefährlicher Körperverletzung« zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, gemeinsam mit drei Genossen aus Leipzig und Berlin zwischen 2018 und 2020 Angriffe auf Neonazis in Eisenach, Wurzen und Leipzig geplant und durchgeführt zu haben. Stützen konnte sich das Gericht dabei unter anderem auf die Aussagen eines Überläufers, der Lina E. und ihre Mitstreiter belastete. Bundesweit protestierten Antifaschisten damals gegen dieses Urteil.

Sowohl die Verteidigung von Lina E. als auch die Bundesanwaltschaft als staatliche Anklagebehörde hatten Revision eingelegt. Der Generalbundesanwalt hatte sich daran gestört, dass E. vom Vorwurf der Mitwirkung an einer bestimmten Tat der Gruppierung freigesprochen und vor allem nicht als »Rädelsführerin« eingestuft worden war, diese Argumentation im Laufe des Revisionsverfahrens allerdings selbst zurückgezogen, da zu wenig über die Binnenstruktur der Gruppe bekannt sei. Der Strafbefehl wurde in der Folge unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, die Studentin, die in der Haft an Rheuma erkrankt war, aus der zweieinhalbjährigen Untersuchungshaft entlassen. Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil nun rechtskräftig, die 30jährige muss die Reststrafe absitzen. Wie hoch diese ausfällt, muss ihrem Anwalt zufolge noch ausgerechnet werden. Da sie bereits lange in U-Haft war und sich dort einwandfrei verhalten hatte, ist zu hoffen, dass Lina E. möglicherweise schon in einigen Monaten wieder auf Bewährung entlassen wird.

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