Alle Anträge abgelehnt
Von Ariane Müller, Celle
Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Am zweiten Prozesstag gegen das mutmaßliche ehemalige Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), Daniela Klette, hat das Landgericht Verden am Dienstag über mehrere Anträge der Strafverteidiger entschieden – und diese abgelehnt. Die Anwälte versuchten erfolglos, eine Einstellung oder mindestens eine Unterbrechung des Prozesses zu erwirken. Klette wird vorgeworfen, zwischen 1999 und 2016 – nach der Auflösung der RAF – an 13 Geldbeschaffungsaktionen in Nordwestdeutschland beteiligt gewesen zu sein.
Abgelehnt wurde unter anderem eine Argumentation der Verteidigung – Ulrich von Klinggräff, Lukas Theune und Undine Weyers –, nach der das Gericht unter einer »Vorverurteilung« Klettes operiere. Beim ersten Verhandlungstermin vor einer Woche hatten die Anwälte bereits eine politisch motivierte Prozessführung beanstandet. Allein die Sicherheitsvorkehrungen rund um das Verfahren deuteten auf einen Terrorprozess hin, meldeten sie an. Die Angeklagte selbst hatte von einer »Jagd nach politischen Feind*innen und nicht einfach nach Räuber*innen« gesprochen. Ein dementsprechender Antrag der Anwälte zielte darauf ab, den Prozess einzustellen und den Haftbefehl aufzuheben, da ein faires und rechtsstaatliches Verfahren unmöglich sei. Die Richter befanden hingegen am Dienstag, dass die Sicherung des Gerichts keine Vorverurteilung bedeute.
Auch eine politische Voreingenommenheit meinen die Richter nicht zu haben. Ein weiterer Haftbefehl gegen Klette wegen drei mutmaßlicher Aktionen der RAF wird noch nicht behandelt, ein separater Prozess könnte folgen. Den Vorwurf der Verteidigung, das Gericht könnte auch davon beeinflusst sein, wiesen die Richter zurück. Die Verfahren seien »juristisch völlig voneinander losgelöst«, behauptete Richter Jens Niemeyer und betonte, es wären Klettes Anwälte gewesen, die »als erste im Rahmen der Hauptverhandlung Bezüge zur RAF gezogen« hätten.
Da der Einstellung nicht stattgegeben wurde, beantragten die Anwälte eine Prozessunterbrechung. Denn erst kurz vor Prozessbeginn hätten sie Einsicht in eine Festplatte mit Daten im Umfang von 18 Terabyte erhalten, so die Begründung. Das entspräche etwa zehn Millionen Aktenordnern. Selbst eine rudimentäre Sichtung dieser Informationsmenge würde mehrere Monate dauern. Die Richter wiesen den Antrag allerdings am Dienstag ab, da die Verteidigung nach Ansicht des Gerichts schon in den vergangenen zehn Monaten diesen Teil der Akten proaktiv beim Landeskriminalamt Niedersachsen hätte einsehen können.
Nachdem sich die Richter kurz zur Beratung zurückgezogen hatten, verkündeten sie: Alle Anträge abgelehnt. Die Verteidiger stellten im Anschluss gegenüber junge Welt die Geschwindigkeit des Gerichts in Frage. »Dass die Entscheidung in 20 Minuten grundlegend gefällt worden sein soll, kann man sich nicht vorstellen«, so von Klinggräff. Die Richter hatten zuvor im Saal bekannt gegeben, dass sie immer so schnell arbeiten würden.
Wenn kein großer Erfolg, dann immerhin etwas zum Schmunzeln: Die verantwortliche Staatsanwältin zeigte sich irritiert, dass jW vergangene Woche die Stellungnahme Klettes vom ersten Prozesstag abgedruckt hatte. Die vom Gericht angeordneten exzessiven Sicherheitsvorkehrungen blieben unterdessen bestehen. Ein Sprecher des Landgerichts gab am Dienstag bekannt, dass die Verteidigung bisher noch nicht rechtlich gegen die Maßnahmen vorgegangen sei. So bewachten erneut mit Maschinenpistolen bewaffnete Justizbeamte und Polizisten die Eingänge des Oberlandesgerichts Celle, wo der Prozess bis Ende Mai stattfindet. Dann steht ein Umzug in eine speziell für die Sicherungsbedingungen umgebaute Reithalle in Verden-Eitze auf der Agenda. Klette wurde auch am Dienstag wieder an Händen und Füßen gefesselt zum Gericht transportiert, ihre Anwälte trugen ihre Argumente aus einem kugelsicheren Glaskasten heraus vor. Die 66jährige hatte die Vorkehrungen vergangene Woche als »wirre und hysterische Sicherheitsmaßnahmen« kritisiert.
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