Lina E. nach BGH-Urteil wieder im Gefängnis

Karlsruhe. Die Antifaschistin Lina E. sitzt nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung wegen Angriffen auf Neonazis wieder im Gefängnis. Die 30jährige sei seit vergangenem Donnerstag in Haft, bestätigte am Montag ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Das Oberlandesgericht Dresden hatte E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Es sah es als erwiesen an, dass sie von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Das Gericht verurteilte sie zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. E. kam dennoch nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft zunächst frei. Der Haftbefehl gegen sie wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Reststrafe sollte sie erst verbüßen, falls und wenn das Urteil rechtskräftig wird. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen das Dresdner Urteil Revision ein, so dass der Fall in Karlsruhe landete. Im März bestätigte der Bundesgerichtshof dann die mehrjährige Haftstrafe. Der dritte Strafsenat änderte den Schuldspruch im Detail, ohne dass das Auswirkungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe hatte. Wie lange E. nun noch in Haft bleibt, war zunächst unklar. (dpa/jW)
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