González erscheint nicht
Von Volker HermsdorfDer venezolanische Oppositionspolitiker Edmundo González hat sich am Mittwoch geweigert, dem Obersten Gerichtshofs Beweise für seinen angeblichen Wahlsieg vorzulegen. Das Gericht hatte alle zehn Kandidaten der Präsidentschaftswahlen vom 28. Juli aufgefordert, bis zum Freitag die in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen vorzulegen, um die Auszählung der Stimmen überprüfen zu können. González hatte behauptet, über 80 Prozent der Wahlunterlagen zu verfügen, die seinen haushohen Wahlerfolg beweisen würden. Nach den Angaben der Nationalen Wahlkommission (CNE) ist er dagegen nur auf 43,18 Prozent der Stimmen gekommen, Amtsinhaber Nicolás Maduro auf 51,95 Prozent.
González, hinter dem die eigentliche Oppositionsführerin María Machado steht, war zuvor als einziger der Kandidaten nicht zu einer ersten Anhörung vor Gericht erschienen. Die erneute Weigerung begründete er damit, dass die Überprüfung keinem in der venezolanischen Gesetzgebung vorgesehenen Ablauf entspreche, eine »Verletzung des ordnungsgemäßen Verfahrens« darstelle und seine persönliche Sicherheit bedrohe. Die Gerichtspräsidentin warf ihm darauf Missachtung des Gerichts vor. Ein Verstoß, der in Venezuela mit bis zu 30 Tagen Gefängnis und Geldstrafe geahndet werden kann. Wie Reuters berichtete, waren »Vertreter von drei Gruppen, die González’ Kandidatur unterstützt haben, bei der Anhörung anwesend«.
Der Sonderberater für internationale Angelegenheiten des brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva, Celso Amorim, kritisierte das Verhalten von González. »Ich habe kein Vertrauen in die Protokolle der Opposition«, sagte er der Zeitung O Globo. Daraufhin bot Machado an, der brasilianischen Regierung die Protokolle vorzulegen. Lulas Berater, der selbst als Beobachter am Wahlprozess teilnahm, hatte unmittelbar nach der Abstimmung die vollständige Veröffentlichung der Protokolle gefordert.
Am Mittwoch kündigte der Generalstaatsanwalt außerdem strafrechtliche Ermittlungen gegen die Betreiber einer Internetseite an, die von der Opposition gesammelte »Wahlergebnisse« veröffentlicht hatte.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Ausland
-
Puigdemonts Stippvisite
vom 09.08.2024 -
Kiews Psychokrieg in Kursk
vom 09.08.2024 -
»Wertegemeinschaft« entrüstet
vom 09.08.2024 -
Schulterschluss gegen Israel
vom 09.08.2024 -
Systematische Misshandlungen
vom 09.08.2024 -
»Das Land könnte wieder eine Friedenskraft werden«
vom 09.08.2024