BGH prüft Freispruch für Holocaustleugnerin
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob die Leugnung des Holocausts auch in einem Dokument an eine Behörde als Volksverhetzung zu bestrafen ist. Dabei geht es vor allem um die Frage, wann von einer Verbreitung die Rede sein kann. Die Bundesanwaltschaft argumentierte, dass auch bei einem Fax an ein Finanzamt wie im vorliegenden Fall mit einer Kettenverbreitung zu rechnen sei. Der Absender könne den Personenkreis nicht kontrollieren, an den das Schreiben weitergereicht wird. Dem entgegnete der Anwalt der einschlägig vorbestraften Angeklagten Sylvia Stolz, dass selbst bei der Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden immer nur jene Menschen damit zu tun hätten, die sich damit dienstlich befassten. Der BGH will seine Entscheidung dazu am 25. September verkünden. (dpa/jW)
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