Polen: Parlamentsmehrheit für Reform des Verfassungsgerichts
Warschau. Das polnische Parlament hat am Freitag ein Gesetz zur Reform des Verfassungsgerichts verabschiedet. Das Votum sei »ein großer Schritt nach vorn«, um die »Rechtsstaatlichkeit« in Polen wiederherzustellen, sagte Parlamentspräsident Szymon Holownia nach der Abstimmung im Sejm. Das Verfassungsgericht wird nach wie vor von nationalkonservativen Richtern aus dem Umfeld der PiS-Partei kontrolliert, die bis Dezember die Regierung angeführt hatte.
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Verfassungsrichter künftig nicht mehr mit einer absoluten Mehrheit, sondern mit einer Dreifünftelmehrheit der Abgeordneten gewählt werden, um auch die Stimmen der Opposition zu berücksichtigen. Außerdem sollen Kandidaten für die Richterposten abgelehnt werden, wenn sie in den vorangegangenen vier Jahren der Regierung oder einer Partei angehörten oder als Abgeordnete, Senatoren oder Mitglieder des EU-Parlaments tätig waren. Damit das neue Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden, der der PiS nahesteht und sich noch nicht dazu geäußert hat. (AFP/jW)
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