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Aus: Ausgabe vom 27.09.2024, Seite 11 / Feuilleton
#MeToo

Diddys Übergriffe

Gegen den festgenommenen US-Rapper Sean »Diddy« Combs (54), dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und organisierte Kriminalität vorgeworfen werden, liegt nun eine weitere Zivilklage wegen sexueller Gewalt vor. Die Anwältin der Klägerin Gloria Allred reichte die Klage nach eigenen Angaben in New York ein. Die Vorwürfe drehen sich unter anderem um Vergewaltigung, erzwungenen Oralsex und die Erstellung von Videoaufnahmen, die später von Combs veröffentlicht und als Pornographie verkauft worden seien. Allred und die Klägerin sprachen am Dienstag (Ortszeit) in Los Angeles auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Demnach ereignete sich der Vorfall im Jahr 2001 in New York.

Combs war vorige Woche in New York festgenommen worden. Aus der Anklage der Bundesanwälte gegen den Rapper geht hervor, dass Combs über Jahrzehnte Frauen misshandelt, bedroht und genötigt haben soll, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen und danach zu schweigen, um seinen Ruf nicht zu schädigen. Der Rapper plädierte auf »nicht schuldig«. Im Falle eines Schuldspruchs in einigen oder allen Punkten droht ihm lebenslange Haft.

Gegen Combs (»Bad Boy for Life«, »I’ll Be Missing You«) liegen seit vergangenem Jahr mehrere Zivilklagen wegen Vergewaltigung und sexueller Gewalt vor. Im März sorgten Razzien in Los Angeles und in Miami für Schlagzeilen. US-Ermittler durchsuchten dort Häuser des Rappers. Im Mai veröffentlichte CNN ein Video, auf dem angeblich zu sehen war, wie Combs 2016 seine damalige Freundin Cassie Ventura in einem Hotel angreift. Die Sängerin hatte dem Musiker 2023 in einer Zivilklage unter anderem sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, Einschüchterung und körperliche Gewalt während ihrer langjährigen Beziehung vorgeworfen. Es kam nicht zu einem Prozess, sondern zu einem Vergleich. Combs wies die Vorwürfe damals zurück. (dpa/jW)

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