Deutschland wegen Abschiebung verurteilt
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen der Abschiebung eines Syrers nach Griechenland verurteilt. Diese stelle eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung dar, urteilten die Strasbourger Richter am Dienstag. Die deutschen Behörden hätten vor der Abschiebung nicht geprüft, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem fairen Asylverfahren habe und vor unmenschlicher Behandlung geschützt sei. Deutschland und Griechenland wurden von dem Gericht zu Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 14.500 Euro verpflichtet. (AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Ausland
-
Viva Palästina!
vom 16.10.2024 -
Hisbollah für Waffenruhe
vom 16.10.2024 -
Haftbefehl gegen Morales
vom 16.10.2024 -
Griechische Pasok mit Rechtsdrall
vom 16.10.2024 -
Terror mit Vorsatz
vom 16.10.2024 -
Belgiens Rechte »schreibt Geschichte«
vom 16.10.2024