Bericht: Faeser sieht rotes Dreieck als verbotenes Kennzeichen
Berlin. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stuft laut einem Medienbericht das rote Dreieck, das die palästinensische Hamas im Krieg gegen Israel in ihren Videos zur Markierung von Feinden verwendet, als verbotenes Kennzeichen ein. Das geht laut einem Bericht der Welt vom Montag aus einem internen Rundschreiben des Bundesministeriums vom 31. Oktober an die Innenressorts der Länder hervor. Gleiches gilt demnach für Bildnisse von Hamas-Repräsentanten.
Nach Rechtsauffassung des Innenministeriums fällt demnach die Verbreitung oder öffentliche Verwendung dieser Symbole, beispielsweise auf Demonstrationen, unter den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuchs. »Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bewertet in seiner Kompetenz als Verbotsbehörde des Bundes auch das auf der Spitze stehende rote Dreieck als Kennzeichen der Hamas«, zitierte die Welt aus dem Schreiben. Als Beispiele für verbotene Bildnisse würden Darstellungen des im Oktober von Israel getöteten Hamas-Anführers Jahja Sinwar sowie seines Nachfolgers Chaled Meschaal genannt.
Faeser hatte Anfang November 2023 ein Betätigungsverbot für die Hamas in Deutschland erlassen. Diese sei eine »Terrororganisation«, die das Ziel verfolge, »den Staat Israel zu vernichten«, begründete sie diesen Schritt. Das Verbot würde durch das aktuelle Schreiben präzisiert und in der Anwendung de facto erweitert. Ein Vereinsverbot der Hamas kommt in Deutschland nicht in Frage, weil die Organisation hierzulande nie Vereinsstrukturen unterhielt. Auch die USA, die EU und Israel stufen die Hamas als »Terrororganisation« ein. (AFP/jW)
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