Aus: Ausgabe vom 10.12.2024, Seite 4 / Inland
Keine Wiederholung der Wahl in Niedersachsen
Bückeburg. Niedersachsens Verfassungsgericht sieht keinen Grund für eine Wiederholung der Landtagswahl vom Oktober 2022. Zwar hätten sechs spätere Listenkandidaten der AfD mit unterschiedlichen Verwendungszwecken auf ein Privatkonto des heutigen AfD-Landeschefs Ansgar Schledde eingezahlt, allerdings sei darin kein Wahlfehler zu erkennen, entschied der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Montag. Auch in der Aufstellung der AfD-Landesliste auf einer Delegiertenversammlung statt bei einer Mitgliederversammlung sah das Gericht keinen Wahlfehler. Angestoßen hatten das Wahlprüfungsverfahren zwei FDP-Mitglieder. (dpa/jW)
Ich möchte einen Leserbrief zum Artikel verfassen
Mehr aus: Inland
-
»Der Konzern fordert Sonderrechte«
vom 10.12.2024 -
Blockiert
vom 10.12.2024 -
Zum Vorteil des Kapitals
vom 10.12.2024 -
Eine Stimme für ein Papier
vom 10.12.2024 -
»Streichplanphantasien«
vom 10.12.2024 -
Lotsversetzer erhalten Ausgleich
vom 10.12.2024 -
»Unser Protest zeigt, dass wir etwas ändern können«
vom 10.12.2024