Gemeinsam vorm Livestream
Von Nick BraunsDie 30. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz (RLK), die am 11. Januar 2025 in Berlin-Wilhelmsruh stattfinden wird, ist bereits ausverkauft. Zu der ganztägigen Veranstaltung, die die Tageszeitung junge Welt mit Unterstützung von über 30 Organisationen, Gruppen und Medien ausrichtet, werden über 3.000 Teilnehmer erwartet.
Nur wenige Restkarten sind gegebenenfalls noch an der Tageskasse zu bekommen. Aber keine Sorge: Wer es verpasst hat, sich rechtzeitig ein Ticket zu sichern oder die Reise nach Berlin nicht antreten will, kann die Beiträge der internationalen Referenten zum Konferenzthema »Das letzte Gefecht – Wie gefährlich ist der Imperialismus im Niedergang?«, die abschließende Podiumsdiskussion »Kriegstüchtig? Nie wieder! Wie stoppen wir die Aufrüstung in Deutschland?« sowie das Kulturprogramm auch am heimischen Bildschirm oder auf dem Handy mitverfolgen.
Doch so wie die RLK in Berlin für viele eine wichtige Gelegenheit ist, sich alljährlich mit Gleichgesinnten, Freunden und Genossen auszutauschen, so bietet auch der Livestream eine Möglichkeit zum gemeinsamen Verfolgen der Konferenz in der WG, der kommunistischen Parteigruppe oder einem linken Jugendzentrum. In Nürnberg und Würzburg etwa laden Initiativen von jW-Lesern zum Public Viewing auf der Leinwand ein. Dazu gibt es Infotische, Raum für Austausch und Diskussionen sowie Snacks und Getränke.
Der Livestream über jungewelt.de in allen vier Konferenzsprachen – Deutsch, Englisch, Spanisch und Türkisch – ist kostenlos. Da er dennoch wie die ganze Konferenz viel Geld kostet, sind Spenden sehr erwünscht.
RLK-Streamingveranstaltungen, Samstag, 11. Januar, 10.30–20.30 Uhr
Dialog der Kulturen
Fürtherstraße 40a
90429 NürnbergKapitel 2
Mainaustr. 50
Würzburg
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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