BGH bestätigt Mordurteil
Von Kristian StemmlerSpäte Genugtuung für die Angehörigen von Samuel Yeboah. Gut 33 Jahre nach dem rassistischen Brandanschlag auf ein Heim für Asylsuchende in Saarlouis, bei dem der Ghanaer im Alter von 17 Jahren ums Leben kam, ist das Urteil gegen den Täter, den Neonazi Peter S., rechtskräftig. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe verwarf am Donnerstag die Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten und vier Nebenkläger gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom Oktober 2023, wie das Gericht in einer Mitteilung vom selben Tag erklärte. Das OLG hatte den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der heute 52 Jahre alte Mann war nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, weil er zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war.
Gegen das OLG-Urteil hatten sowohl die Verteidigung von Peter S. als auch die Nebenkläger, vier der insgesamt 20 Überlebenden des Anschlags, Revision eingelegt, außerdem die Generalbundesanwaltschaft, die ihren Antrag aber zurückzog. Die Verteidiger wollten ein niedrigeres Strafmaß für ihren Mandanten und eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord erreichen. Die Nebenkläger strebten eine Verschärfung des Urteils an.
Das Koblenzer Gericht hatte S. »wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und mit zwölf tateinheitlichen Fällen des versuchten Mordes und der versuchten besonders schweren Brandstiftung« verurteilt. Das bezog sich auf Yeboah und weitere zwölf Bewohner des Heims. Bei acht Geflüchteten, die in einem Eckzimmer nahe des Eingangs einen Geburtstag feierten, hatte das OLG keinen Tötungsvorsatz gesehen. Die Nebenklage wollte mit der Revision erreichen, dass Peter S. dennoch auch in den Fällen dieser acht Personen wegen versuchten Mordes verurteilt wird. Der BGH schloss sich nun aber der Rechtsprechung der Koblenzer Richter an. Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat habe »keinen Rechtsfehler ergeben«, heißt es in der Mitteilung.
Der Anschlag blieb jahrzehntelang unaufgeklärt, nachträglich wurden gravierende Fehler in den nachlässig geführten Ermittlungen festgestellt. Vor knapp fünf Jahren wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Eine Zeugin hatte der Polizei berichtet, dass S. sich ihr gegenüber bei einem Grillabend als Täter zu erkennen gegeben habe. Im April 2022 war S. festgenommen worden.
Nach den Feststellungen des Koblenzer Gerichts verkehrte er früher in der Neonaziszene von Saarlouis. Nach einem Treffen mit Kumpanen in einer Kneipe, bei dem über die rassistischen Ausschreitungen von Hoyerswerda gesprochen wurde, verschüttete er am 19. September 1991 am frühen Morgen Benzin in der Unterkunft in Saarlouis und zündete sie an.
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