SWR muss BSW in Wahlsendungen einladen
Mannheim. Der Südwestrundfunk ist mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsentscheid gescheitert, nach dem der Sender die Spitzenkandidaten des BSW zu zwei seiner Sendungen vor der Bundestagswahl, darunter die »Wahlarena« am 12. Februar, einladen muss. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Beschwerde dagegen laut einer Mitteilung vom Mittwoch zurück. Das Gericht hatte bereits Ende Januar in einer Eilentscheidung dem BSW recht gegeben, das die Teilnahme an Sendungen verlangte. Das Gericht verwies darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Wettbewerbern um Wählerstimmen laut Grundgesetz gleiche Chancen einzuräumen haben. Auf Teilnahme in der »Wahlarena« hatte auch die Linke geklagt. (AFP/jW)
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