Karlsruhe steht zu Impfpflicht in Pflege
Karlsruhe. Die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Impfpflicht in Pflege und Medizin während der Pandemie verfassungsgemäß war, bleibt unverändert (1 BvL 9/24). Eine vom Verwaltungsgericht Osnabrück vorgelegte Frage dazu ist unzulässig, wie das Gericht am Donnerstag erklärte. Nach einer früheren Regelung des Infektionsschutzgesetzes hatten Beschäftigte in Pflege und medizinischen Einrichtungen nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen waren. Eine Frau, die als Pflegehelferin in einem Krankenhaus arbeitet, klagte. (AFP/jW)
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