Dein roter Faden in wirren Zeiten
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Aus: Ausgabe vom 28.02.2025, Seite 6 / Ausland
Vereinigte Staaten

Streit um US-Hilfszahlungen

Oberstes Gericht muss über vom Präsidenten verhängte Ausgabensperre entscheiden
Von Detlef Georgia Schulze
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Im Visier der neuen US-Regierung ist auch die Organisation USAID (Washington, 1.2.2025)

Chief Justice John Roberts, der Vorsitzende des Supreme Courts der USA, hat am Mittwoch (Ortszeit) auf Antrag der Trump-Regierung die Anordnung eines Bezirksgerichts (District Court) vorläufig außer Vollzug gesetzt, nach der bis Mitternacht bestimmte, vom Kongress bereits bewilligte Mittel für internationale humanitäre Hilfe und anderes auszuzahlen waren. Die betroffenen Nichtregierungsorganisationen haben nun bis Freitag mittag Gelegenheit, auf den Regierungsantrag zu antworten. Dann wird das Gerichtsplenum entscheiden.

Vorausgegangen war Folgendes: Unter den zahlreichen Executive Orders, die US-Präsident Donald Trump am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit im Januar erließ, ist auch eine Verordnung mit dem Titel »Neubewertung und Neuausrichtung der Auslandshilfe der Vereinigten Staaten«. In dieser heißt es unter anderem, dass die »Auslandshilfeindustrie und -bürokratie« der USA »nicht auf die amerikanischen Interessen ausgerichtet« sei und »in vielen Fällen im Widerspruch zu den amerikanischen Werten« stehe. Sie diene vielmehr »der Destabilisierung des Weltfriedens, indem sie in fremden Ländern Ideen fördere, die einem harmonischen und stabilen Verhältnis innerhalb und zwischen den Ländern direkt entgegenstehen«. Letzteres mag für so manche Fälle eine erfrischend realistische Einschätzung sein.

Strittig ist allerdings vor allem, dass außerdem noch angeordnet wird, »unverzüglich neue Verpflichtungen und Auszahlungen bezüglich Entwicklungshilfe an ausländische Länder und Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen und Auftragnehmer« bis zu deren Überprüfung auf Eis zu legen. Das ist vor allem deshalb problematisch, weil der Kongress diese Mittel bereits bewilligt hat und die NGOs Verträge über Fördermittel für entsprechende Projekte abgeschlossen haben und nun auf die Bezahlung bereits erfolgter und laufender Arbeiten warten.

Gegen Trumps Verordnung und deren Konkretisierung durch Außenminister Marco Rubio wandten sich zwei Gruppen von Klägern um die AIDS Vaccine Advocacy Coalition (AVAC) einerseits und das Global Health Council andererseits an den für den Bezirk der US-Hauptstadt Washington zuständigen District Court. Dieser gewährte schon am 13. Februar »Eil-Eil-Rechtsschutz« (Temporary Restraining Order) und untersagte einem Teil der Beklagten (Defendants) vorübergehend, bestimmte Teile von Rubios Konkretisierung der Präsidialverordnung sowie alle weiteren Richtlinien, die die Mittelsperrung und andere Teile der Trump-Verordnung implementieren, in Kraft zu setzen. Da sich die Trump-Regierung nicht daran hielt, ergingen weitere District-Court-Entscheidungen – zuletzt am Dienstag die Anordnung an einen Teil der Defendants, bis Mittwoch um Mitternacht alle Rechnungen für Arbeiten zu bezahlen, die vor dem 13. Februar abgeschlossen waren.

Dagegen wandte sich die Regierung an den Appeal Court für den Gerichtskreis Washington, D. C., und – noch bevor dieser entschied – an den Supreme Court. Außerdem beantragte die Regierung sowohl beim District als auch beim Appeal Court, die Anordnung vom Dienstag sofort vorläufig außer Vollzug zu setzen. Vor beiden scheiterte die Regierung. Der Supreme Court wird am Freitag oder an den Tagen danach entscheiden. Dessen Vorsitzender setzte, wie eingangs erwähnt, die Anordnung des District Courts vom Dienstag bis dahin vorläufig außer Kraft. Die vorausgegangenen District-Court-Entscheidungen bleiben davon unberührt und sind auch nicht Gegenstand des Antrags der Regierung an den Supreme Court. Folglich ist eher unwahrscheinlich, dass sich der Gerichtshof bereits in nächster Zukunft zur Frage äußern wird, ob die von Trump angeordnete pauschale Mittelsperrung rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Vielmehr dürfte sich das Gericht vor allem damit beschäftigen, ob die vom District Court ausgesprochene Zahlungspflicht mit Fristsetzung rechtmäßig ist. Es könnte aber auch sein, dass die Verfügung des Richters Roberts ein »erstes Anzeichen dafür ist, dass er Trump die Ausgabenkürzungen durchgehen lassen wird«, so Steve Vladeck, Juraprofessor an der Georgetown-Universität, der dies aber für eher unwahrscheinlich hält.

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