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Aus: Ausgabe vom 03.03.2025, Seite 4 / Inland
PKK-Verbot

Kein Ende der Repression

Nach Aufruf von Öcalan zu Auflösung: Innenministerium stuft PKK weiter als Terrororganisation ein
Von Henning von Stoltzenberg
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Menschen lauschen in Berlin der Übertragung der Erklärung von Abdullah Öcalan (27.2.2025)

Nach dem Aufruf des inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan, in dem er die Arbeiterpartei Kurdistans dazu aufrief, die Waffen niederzulegen und sich aufzulösen, hält das Bundesinnenministerium unverändert an deren Einstufung als Terrororganisation fest. »Die PKK ist mit ihren etwa 14.500 Anhängern in Deutschland die mitgliederstärkste terroristische Vereinigung auf deutschem Boden«, sagte ein Sprecher am Sonntag den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Darüber dürfe der strategische Gewaltverzicht in Deutschland nicht hinwegtäuschen. Vielmehr gäben bislang die Aktivitäten der PKK im Hinblick auf die logistische und finanzielle Unterstützung der Gesamtorganisation ebenso Anlass zur Sorge wie zum Beispiel die Rekrutierung junger Menschen in Deutschland für den bewaffneten Kampf im Ausland, so der Sprecher. Aus Sicht der Bundesregierung besteht daher im Moment noch kein Anlass zu einer Neubewertung der PKK. Wesentliche Aktionsfelder seien die logistische und finanzielle Unterstützung der Gesamtorganisation, die Rekrutierung neuer Anhänger sowie die Durchführung zahlreicher propagandistischer Kundgebungen und Großveranstaltungen.

Die Partei wurde am 27. November 1993 vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) mit einem Betätigungsverbot belegt. In der EU ist sie seit 2002 als Terrororganisation gelistet. Auf den Erlass folgten zahlreiche Vereinsverbote und eine erhebliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit für die kurdische Bevölkerung in der BRD, die bis zum heutigen Tage anhält. Bis zu einer Million Kurdinnen und Kurden sind dadurch in ihren politischen Grundrechten angegriffen. Bei Veranstaltungen mit kurdischem Bezug sind Behörden alarmiert und prüfen stets einen PKK-Bezug. Die Folgen sind oftmals Stigmatisierung und mediale Hetze gegen die jeweiligen Veranstalter; nicht selten werden Räumlichkeiten auf Druck von Behörden gekündigt.

Im Jahr 2019 erfolgte das Verbot des kurdischen Mezopotamien-Verlags und des Musikvertriebs MIR auf Grundlage des Betätigungsverbots. Sämtliche Bücher und Tonträger wurden konfisziert. Auch völlig legales Engagement in kurdischen Vereinen, die Organisation von Kulturfeiern und das Anmelden von Demonstrationen können als Indiz für ein Ermittlungsverfahren nach dem berüchtigten Paragraphen 129 b des Strafgesetzbuches, »Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung«, ausreichen. Ein weiteres Problem ist zudem die zunehmende Gefahr, im Fall von politischen Aktivitäten einen sicheren Aufenthaltsstatus zu verlieren.

Der Rechtshilfefonds Azadi e. V. betreut seit den neunziger Jahren diese politischen Gefangenen und dokumentiert die behördliche Repression gegen die kurdische Bewegung in Form von Chronologien, welche die umfangreiche Verfolgungsarbeit der deutschen Behörden zeigt. Nach Informationen des Azadi-Infodienstes waren im Januar 2025 15 kurdische Exilpolitiker wegen einer entsprechenden Anklage inhaftiert. Das Oberlandesgericht München verurteilte am 28. Februar den kurdischen Aktivisten Haci Atlı wegen »PKK-Mitgliedschaft« zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren; er soll von Februar 2021 bis Januar 2023 den »Raum München« für die Organisation geleitet haben. Am selben Tag begann die Hauptverhandlung gegen Mehmet Ali Yilmaz am Oberlandesgericht Stuttgart. Der 68jährige soll laut Generalstaatsanwaltschaft von August 2015 bis Juni 2016 das Gebiet Heilbronn sowie anschließend bis Juli 2017 das Gebiet Pforzheim geleitet haben.

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