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Aus: Ausgabe vom 10.09.2024, Seite 7 / Ausland
Straße von Taiwan

Kritik aus Beijing

Marine will Straße von Taiwan durchfahren
Von Mawuena Martens
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Der Lenkwaffenzerstörer USS »Ralph Johnson« (DDG-114) in der Straße von Taiwan (9.9.2023)

Die Volksrepublik China lehnt Provokationen und Drohungen betreffender Staaten gegen die Souveränität und Sicherheit Chinas unter dem Deckmantel der Schiffahrtsfreiheit ab. Mit dieser Aussage hat die chinesische Außenamtssprecherin Mao Ning in Beijing am Montag auf eine Frage zu der möglichen Route deutscher Kriegsschiffe reagiert.

Am Sonnabend hatte Der Spiegel berichtet, dass die Fregatte »Baden-Württemberg« und der Einsatzgruppenversorger »Frankfurt am Main« auf ihrer Fahrt vom südkoreanischen Incheon in die philippinische Hauptstadt Manila die Straße von Taiwan durchqueren wollen. Und zwar ohne dies vorher bei der chinesischen Regierung anzumelden. Während China die Wasserverbindung zwischen Taiwan und dem Festland als Hoheitsgebiet beansprucht, sehen die USA und ihre Verbündeten diese als internationales Gewässer an.

Mit einem solchen Unterfangen scheint die Bundesregierung einen diplomatischen Disput bewusst herausfordern zu wollen. Die üblichen Kriegstreiber brachten sich am Wochenende auch in Stellung. So kritisierte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Michael Roth von der SPD, dass die Fregatte »Bayern« auf der ersten Asien-Pazifik-Fahrt der Deutschen Marine (August 2021 bis Februar 2022) den Seeweg nicht passiert habe. Auch Christoph Heusgen, Leiter der Münchner »Sicherheitskonferenz«, sprach sich für die Durchfahrt durch die Meerenge aus, ebenso wie der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Marcus Faber (FDP).

Die USA haben China mit einer solchen Durchfahrt bereits provoziert. Die Führung der deutschen Fregatte wollte die Routenpläne aus Gründen der »operativen Sicherheit« nicht kommentieren, wie die Deutsche Presseagentur am Montag berichtete. »Wir nehmen hier die Freiheit der internationalen Gewässer wahr. Es gibt also keinen Grund, irgend etwas über die Route zu sagen, die wir befahren«, sagte demnach Flottenadmiral Axel Schulz im südkoreanischen Hafen von Incheon.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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