Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 24.10.2024, Seite 6 / Ausland
Grundrechte in Paraguay

Peña soll NGO-Gesetz stoppen

Paraguay: Opposition, Organisationen und UNO appellieren an Präsidenten
Von Sara Meyer, Bogotá
jfd.JPG
Paraguays Präsident Peña lässt sich auch von der UNO nicht von seinem Gesetzesvorhaben abbringen (New York, 24.9.2024)

Seit den Wahlen 2023 wurden in Paraguay vermehrt Fälle von Machtkonzentration in der Regierungspartei und zunehmender Druck auf Medien, Oppositionsparteien und private Organisationen verzeichnet. Derzeit fordern Abgeordnete, NGOs sowie die Vereinten Nationen Präsident Santiago Peña auf, einen Gesetzesvorstoß zur Regulierung von Nichtregierungsorganisationen zu blockieren oder zumindest zu überprüfen.

Dabei geht es um eine von der Regierungspartei Partido Colorado ins Parlament eingebrachte Initiative, mit der ein »System der Kontrolle, Transparenz und Rechenschaftspflicht« für NGOs etabliert werden soll. Der Gesetzentwurf war am 9. Juli vom Senat beschlossen worden und passierte am 9. Oktober auch den Kongress. Das Gesetz würde alle Nichtregierungsorganisationen, die öffentliche oder private Gelder erhalten, verpflichten, dem Wirtschafts- und Finanzministerium alle sechs Monate Finanzberichte vorzulegen, wie die Organisation »Committee to Protect Journalists« (CPJ) mit Sitz in New York am 17. Oktober mitteilte.

Außerdem sollen NGOs verpflichtet werden, die natürlichen und juristischen Personen aufzulisten, mit denen sie zusammenarbeiten. Organisationen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, könnten aufgelöst werden. »Viele unabhängige Medien in Paraguay sind gemeinnützige Organisationen, die von internationalen Geldern abhängig sind, und dieses Gesetz würde sie dazu zwingen, Informationen und Daten über Personen, die für sie arbeiten, offenzulegen, was ihre Arbeit ernsthaft behindern könnte«, sagte die Koordinatorin des Lateinamerikaprogramms des CPJ, Cristina Zahar, in der Mitteilung. Nicht registrierte Organisationen dürfen keine Vereinbarungen mit öffentlichen Einrichtungen abschließen oder Gelder erhalten. Die Überwachung wird durch das Wirtschafts- und Finanzministerium in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Stellen erfolgen.

Das lateinamerikanische »Netzwerk für Transparenz in der Gesetzgebung« prangert an, dass das Gesetz für die »Einschränkung des staatsbürgerlichen Raums« sorge, der für eine stabile Demokratie unerlässlich sei. Besonders kleinere NGOs würden unter dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand leiden. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International wandten sich nach der Verabschiedung des Gesetzes am 9. Oktober an Präsident Peña und forderten ihn auf, die Durchsetzung des Projektes mit seinem Veto zu stoppen. Sie warnten vor möglichen Verletzungen der nationalen Verfassung und internationaler Menschenrechtsstandards.

Der Oppositionspolitiker Rubén Velázquez forderte Präsident Peña auf, das Gesetz an den Kongress zurückzuverweisen und es erneut zu prüfen. Seiner Ansicht nach ziele das Gesetz nicht darauf ab, Geldwäsche oder illegale Bereicherung wirksam zu bekämpfen. Statt dessen behindere es die Arbeit von Organisationen, die Aufgaben übernehmen, die der Staat nicht ausreichend erfüllt. Velázquez betonte gegenüber der Zeitung El Nacional vom 13. Oktober, dass der Gesetzestext vollständig überarbeitet werden müsse, um die Beteiligung einer breiteren Anzahl von Organisationen sicherzustellen.

Der UN-Menschenrechtsrat forderte Peña ebenfalls auf, das Vorhaben zu überprüfen, da es Grundrechte wie die Vereinigungsfreiheit gefährden könnte. Die Sonderberichterstatterin für Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Gina Romero, äußerte Bedenken hinsichtlich der hohen Strafen und komplexen Registrierungs- und Berichtspflichten, die das Gesetz vorsieht. Sie erklärte, dass das Gesetz als Instrument zur Kontrolle bestimmter NGOs dienen könnte.

Das Vorhaben reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Initiativen in Lateinamerika, darunter in Venezuela und Peru, wo NGO-Gesetze ebenfalls verschärft wurden.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Ähnliche:

  • Ankunft der freigelassenen Gefangenen in Guatemala-Stadt (5.9.20...
    12.09.2024

    UNO kritisiert Nicaragua

    Bericht sieht problematische Menschenrechtslage. Managua lässt 135 »politische Gefangene« frei
  • Demonstration gegen den Krieg in Gaza vor dem chilenischen Präsi...
    20.03.2024

    An der Seite Palästinas

    Der Gazakrieg und die Stimmen Lateinamerikas. Eine Übersicht

Mehr aus: Ausland