Lauterbach: Schnelles Verbot von Lachgas möglich
Berlin. Der Verkauf von Lachgas als Partydroge besonders an junge Leute könnte in Deutschland bald verboten werden. Das Bundeskabinett billigte einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der unter anderem ein Abgabeverbot über Automaten und Spätkaufläden vorsieht, wie das Ressort am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen könnten die Regelung noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar an ein anstehendes Gesetz anfügen. Sie zielt auch auf strengere Beschränkungen für sogenannte K.o-Tropfen.
Lauterbach hatte deutlich gemacht: »Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss Anliegen aller verantwortungsbewussten Parteien des Bundestages sein.« Deswegen gehe er davon aus, dass Lachgas und sogenannte K.-o.-Tropfen noch in dieser Legislatur mit den Stimmen einer großen Mehrheit im Parlament gesetzlich unterbunden werden könnten. Allein kann die »rot-grüne« Minderheitsregierung dies nach dem Aus der Ampel-Koalition nicht mehr beschließen.
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lauterbach erläuterte auf dem Portal X, dies sei ein wichtiges Problem für viele junge Menschen geworden. »Ein Verbot schützt sie vor langfristigen neurologischen Schäden.« Die EU-Kommission habe zu den Plänen grünes Licht gegeben.
Im Visier stehen zudem die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie sind auch als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. (dpa/jW)
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