Aus: Ausgabe vom 22.11.2024, Seite 4 / Inland
Cum-Ex-Akteur vor Gericht
Bonn. Im Skandal um illegale Cum-Ex-Aktiengeschäfte hat am Donnerstag vor dem Bonner Landgericht ein Strafprozess gegen eine der Schlüsselfiguren begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck besonders schwere Steuerhinterziehung in acht Fällen im Zeitraum 2008 bis 2015 vor. Der Steuerschaden soll bei rund 428 Millionen Euro gelegen haben. Zentrales Motiv »des Angeklagten Dr. Steck war seine persönliche Bereicherung«, sagte Staatsanwalt Jan Schletz. Der 53jährige Steck hat durch seine Cum-Ex-Tätigkeit der Anklage zufolge einen persönlichen Profit von 28,6 Millionen Euro gemacht. Steck war Kanzleipartner von Hanno Berger, der als treibende Kraft hinter den Cum-Ex-Geschäften in Deutschland gilt. (dpa/jW)
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (21. November 2024 um 22:20 Uhr)Ist etwas faul im System? Eigennutz war doch immer Gemeinnutz und hat den Wohlstand der Nation gemehrt. Steht jetzt ein Paradigmenwechsel an? Zur »Steuergestaltung von Freiberuflern und Selbständigen« schreiben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages am 15.11.2007: »Ob und wie Steuergestaltung möglich ist, hängt maßgeblich vom Einzelfall ab und ist i. d. R. Gegenstand der Steuerberatung, deren Details – insb. sofern es sich um neuere Konstruktionen handelt – aus verständlichen Gründen kaum offengelegt werden.« Ich gehe davon aus, dass der neue Kanzler im Jahre 2025 »persönliche Bereicherung« zum Bestandteil der Staatsräson macht, aus dem Dunstkreis staatlicher Sanktionen entfernt. Mit der Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Geschäftsunterlagen wurden erste Voraussetzungen ja schon geschaffen. Die diesbezügliche Qualifikation ist weder Merz noch Scholz abzusprechen.
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