Gegründet 1947 Freitag, 17. Januar 2025, Nr. 14
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 17.12.2024, Seite 2 / Inland

DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs kündbar

Karlsruhe. Ein unbefristeter DDR-Altmietvertrag kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Vermieter auch gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die Kündigung unterliege den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und nicht den strengeren Voraussetzungen des ehemaligen Zivilgesetzbuchs der DDR, entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe laut dpa am Montag. In dem Fall ging es um die Klage eines Vermieters, der eine 1990 noch zu DDR-Zeiten im Ostteil Berlins angemietete Wohnung im Zuge einer Eigenbedarfskündigung räumen lassen wollte. (dpa/jW)

Alle redaktionellen Beiträge zur RLK25 sind nun hier verfügbar