Aus: Ausgabe vom 17.12.2024, Seite 2 / Inland
DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs kündbar
Karlsruhe. Ein unbefristeter DDR-Altmietvertrag kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Vermieter auch gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die Kündigung unterliege den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und nicht den strengeren Voraussetzungen des ehemaligen Zivilgesetzbuchs der DDR, entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe laut dpa am Montag. In dem Fall ging es um die Klage eines Vermieters, der eine 1990 noch zu DDR-Zeiten im Ostteil Berlins angemietete Wohnung im Zuge einer Eigenbedarfskündigung räumen lassen wollte. (dpa/jW)
Ich möchte einen Leserbrief zum Artikel verfassen
Mehr aus: Inland
-
EU will Position auch im Weltraum stärken
vom 17.12.2024 -
»Es ist eine virtuelle Hetzjagd«
vom 17.12.2024 -
Mit der nötigen Reife
vom 17.12.2024 -
Tödliche BAMF-Bürokratie
vom 17.12.2024 -
BRD wird zur Pleitemeile
vom 17.12.2024 -
Rares Gut Sozialbauten
vom 17.12.2024 -
»Die Lobbyverbände bauen Lügengebäude auf«
vom 17.12.2024