Medizinisches Personal freilassen
Von Ina SembdnerAm Montag hat sich auch Amnesty International den Forderungen – unter anderem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – angeschlossen und die Freilassung des von Israel abgeführten palästinensischen Krankenhausdirektors Hussam Abu Safija gefordert, »sofort und bedingungslos«. Die Organisation erklärte, sie sei tief besorgt über das Schicksal des Leiters des am Wochenende zwangsgeräumten Kamal-Adwan-Krankenhauses im Norden des Gazastreifens. Weiter fordert Amnesty die unverzügliche Freilassung aller willkürlich inhaftierten Palästinenser, insbesondere des medizinischen Personals.
Auch WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus erneuerte am Montag seine Forderung an Israel, die Angriffe auf Krankenhäuser zu stoppen. »Die Menschen in Gaza brauchen Zugang zu medizinischer Versorgung, und die humanitären Helfer brauchen Zugang zu medizinischer Hilfe.« Er bestätigte zudem, dass »das Al-Ahli- und das Al-Wafa-Rehabilitationskrankenhaus in Gaza-Stadt von der israelischen Armee angegriffen wurden und beide beschädigt sind«. Zu der Stürmung des Kamal-Adwan-Krankenhauses hat das Team der Organisation Euro-Med-Monitor Zeugenaussagen gesammelt, laut denen nicht nur willkürlich Patienten und medizinisches Personal unter Terrorverdacht und menschenunwürdigen Bedingungen festgenommen wurden, sondern Zivilisten an Ort und Stelle von israelischen Soldaten hingerichtet wurden. Einige seien verwundet gewesen, andere hätten weiße Fahnen getragen. Roboter mit Sprengfallen seien zudem in der Nähe mehrerer bewohnter Häuser gezündet worden.
Die meisten der rund zwei Millionen Vertriebenen leben jedoch in provisorischen Zeltstädten in sogenannten humanitären Zonen. Von dort wurde am Montag der Tod durch Erfrierung eines sechsten Babys vermeldet, denn die Temperaturen liegen in der Küstenenklave seit Tagen unter zehn Grad Celsius, ein kalter Wind peitscht durch die kargen Behausungen. In der Nacht zum Montag wurden zudem Hunderte von Zelten in den Vertriebenenlagern in verschiedenen Gebieten des Gazastreifens aufgrund starker Regenfälle überflutet, wie die Agentur WAFA meldete. Die UNICEF-Kommunikationsbeauftragte Rosalia Paulin warnte angesichts des Wintereinbruchs vor der schwierigen Situation und wies darauf hin, dass viele der Kinder noch ihre Sommerkleidung tragen müssten.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Ähnliche:
- 28.12.2024
Krieg gegen Jemen eskaliert
- 31.08.2024
Feuerpausen für Impfkampagne
- 11.07.2024
»Gezielte genozidale Gewalt«
Mehr aus: Inland
-
Über 4.000 Verfahren
vom 31.12.2024 -
»Wir halten nichts von Grundschul-Abi!«
vom 31.12.2024 -
Tödliches Behördenversagen
vom 31.12.2024 -
Und raus bist du
vom 31.12.2024 -
Fortgesetzte Stagnationsphase
vom 31.12.2024