Die Parteien für Besserverdiener
Von Susanne KnütterWer es noch nicht wusste: Die Politik von FDP, Union und AfD bevorteilt ganz klar Besserverdiener. Aber auch das Wahlprogramm der SPD würde bei dessen Realisierung Topverdiener mehr entlasten als Geringverdiener. Das zeigt eine Berechnung des Mannheimer Leibniz-Instituts Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die am Sonnabend bekanntwurde. Die ZEW-Forscher untersuchten dafür die Auswirkungen zentraler Reformvorschläge der Parteien zu Steuern, Mindestlohn und Sozialleistungen auf private Haushalte.
Bei den Programmen von Union, FDP und AfD würden der Studie zufolge Haushalte mit hohem Einkommen stärker von geplanten Steuerreformen profitieren. Ein Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern erhielte bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 180.000 Euro demnach ein finanzielles Plus von rund 19.190 bei der AfD, 11.990 bei der FDP beziehungsweise 5.840 Euro bei CDU/CSU. Auch mit dem SPD-Programm hätte diese Familie noch 2.200 Euro mehr zur Verfügung, bei den Bündnisgrünen 100 Euro. Beim BSW bliebe alles unverändert. Einzig das Programm der Linken würde das Einkommen dieser Familie verringern und zwar um rund 800 Euro.
Nach der ZEW-Berechnung wäre ein Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen finanziell bessergestellt, wenn die Wahlprogramme von der Linken oder dem BSW umgesetzt würden. Bei einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro jährlich stünden der Familie bei der Linkspartei gerundet 6.150 Euro mehr als bisher zur Verfügung, beim BSW wären es 1.010 Euro. Auch die Versprechen der Grünen würden, wenn sie umgesetzt würden, der Familie 870 Euro mehr bringen. Bei der SPD wären es 860 Euro und 300 Euro bei der Union.
Würden allerdings die Wahlprogramme von FDP oder AfD realisiert werden, hätte diese Familie sogar weniger Geld zur Verfügung, so das ZEW. Bei der AfD wären es jährlich 440 Euro weniger, bei der FDP 1.520 Euro weniger. Bei der FDP liegt das demnach an Reformplänen beim Bürgergeld. Bei der AfD ergebe sich das aus einer komplizierten Interaktion aus Steuererleichterungen und den Anrechnungsregeln beim Wohngeld.
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