Dein roter Faden in wirren Zeiten
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Aus: Ausgabe vom 27.03.2025, Seite 2 / Inland
Palästinasolidarität

Im Schneckentempo

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klage gegen BDS-Beschluss
Von Yaro Allisat
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Kundgebungen von Unterstützern der ultrarechten israelischen Regierung (hinten) und palästinasolidarischen Gruppen (vorne) am vergangenen Sonnabend vor dem Reichsgerichtsgebäude, dem Sitz des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig

Nach fünf Jahren im Prozess gegen den BDS-Beschluss des Bundestages steht der nächste Verfahrensschritt an. Am Mittwoch wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt, ob für die inhaltliche Entscheidung Verwaltungs- oder Verfassungsgerichte zuständig sind. Eine Entscheidung lag bis jW-Redaktionsschluss nicht vor. In einer vorläufigen Stellungnahme geht das Gericht jedoch von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus. Sollte dem so sein, ist der Weg für eine Verfassungsbeschwerde frei. Die Kläger wollen diesen gehen, wenn nötig, auch bis vor den Europäischen Gerichtshof.

Wird doch anders entschieden, wird die Klage für eine inhaltliche Entscheidung zurück an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewiesen. Das hatte sich im Juni 2023 für nicht zuständig erklärt. Bis zu einer inhaltlichen Entscheidung wird es noch Monate oder auch Jahre dauern – Zeit, in der laut den Klägern die Repression palästinasolidarischer Stimmen noch immer durch einen Bundestagsbeschluss gedeckt ist. Der BDS-Beschluss vom Mai 2019 fordert unter anderem, der »BDS-Bewegung oder Gruppierungen, die die Ziele der Kampagne verfolgen, die finanzielle Unterstützung und die Vergabe von kommunalen Räumen zu verweigern«.

Das schränke unter anderem die Meinungsfreiheit ein, so Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz, die sich selbst die »Bundestag 3 für Palästina« (BT3P) nennen. 2020 hatten sie deshalb eine Klage für die Nichtigmachung der Resolution erhoben. Die Resolution mache, so der Rechtsanwalt der drei, Ahmed Abed, die palästinasolidarische Bewegung mundtot. »Israel macht sich unzähliger weiterer Verbrechen schuldig«, so BT3P gegenüber jW. Die Bundesrepublik mache sich »zum Komplizen. Deswegen versucht Deutschland uns zum Schweigen zu bringen«. Mit der Klage gehe man »zum Gegenangriff über«.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Entscheidung, dass der BDS-Beschluss rechtmäßig sei, unter anderem damit begründet, dass der Beschluss nicht rechtlich bindend sei. 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht Entscheidungen von bayerischen Gerichten in Einzelfällen aufgehoben, als die Stadt München Raumnutzungen wegen BDS-Unterstützung untersagt hatte.

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