Vereinfachte Rückgabe
Die Rückgabe sogenannter Raubkunst an Nachfahren der Holocaust-Opfer soll vereinfacht und beschleunigt werden. Bund, Länder und Kommunen besiegelten nach langem Vorlauf die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit, die noch dieses Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll. Es geht um Kunstwerke, die Verfolgten in der Zeit des Hitlerfaschismus geraubt wurden oder die sie unter Zwang verkauften und die nun in deutschen Museen sind. In den von Deutschland unterstützten sogenannten Washingtoner Prinzipien von 1998 werden frühere Besitzer und ihre Erben ermutigt, ihre Ansprüche anzumelden, damit »gerechte und faire Lösungen« gefunden werden. In der Praxis ist dies oft schwierig. Bisher befasst sich mit Streitfällen die sogenannte Beratende Kommission, die jetzt zur Schiedsgerichtsbarkeit weiterentwickelt werden soll. Neu ist, dass sich Betroffene einseitig an das Schiedsgericht wenden können – bisher war dazu die Zustimmung der Gegenseite nötig, also zum Beispiel des betroffenen Museums. Die Kommission vermittelte deshalb nur in wenigen Einzelfällen. Schätzungen gehen von bis zu 600.000 gestohlenen Kunstwerken in der Nazizeit aus. Das jetzt zwischen Bund, Ländern und Kommunen geschlossene Verwaltungsabkommen zur Schiedsgerichtsbarkeit zeige, dass die Beteiligten zur historischen Verantwortung stünden, sagte die sächsische Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU), Präsidentin der Kulturministerkonferenz. (dpa/jW)
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