Opposition durch Gerichte
Von Detlef Georgia Schulze
Die Auseinandersetzung um die Politik von US-Präsident Donald Trump wird zu einem erheblichen Teil juristisch geführt. Das liegt zum einen daran, dass sie viel Anlass dafür bietet, und zum anderen daran, dass Widerspruch in den politischen Institutionen angesichts der Mehrheit der Republikaner in beiden Kammern des US-Parlaments wenig Erfolgschancen verspricht. Zudem ist die Partei heute homogener auf Trump-Linie als noch in seiner ersten Amtszeit. Auch die Beantwortung der Frage, ob der Präsident gerade dabei ist, die Rule of Law und/oder die bürgerliche Demokratie abzuschaffen, kommt nicht um die Frage herum, ob die Politik Trumps im Rahmen der US-Verfassung und der auf deren Grundlage beschlossenen Gesetze stattfindet oder gegen sie. Ob also die Regierung oder vielmehr die Gerichte ihre Kompetenzen überschreiten.
Daher lohnt es sich, auf einige Verfahren zu schauen, die für eine Analyse der US-Entwicklung relevant sind: In einer Regierungserklärung vom 14. März wird behauptet, die zur ausländischen terroristischen Vereinigung erklärte kriminelle Organisation Tren de Aragua werde von der Regierung Venezuelas angeleitet und führe eine Invasion in die USA durch. Diese Behauptung soll ermöglichen, den sogenannten Alien Enemies Act, der in Kriegssituationen die Abschiebung von Ausländern im Schnellverfahren ermöglicht, auf vermeintliche Mitglieder der Organisation anzuwenden. Ein Bezirksgericht untersagte Abschiebungen auf dieser Grundlage am 15. März vorläufig. Trotzdem fanden an diesem Tag über 100 Abschiebungen nach El Salvador unter Berufung auf das Gesetz statt. Zur Zeit geht es um drei Fragen: Vor Bezirksgerichten muss entschieden werden, ob mit den Abschiebungen vom 15. gegen die damalige gerichtliche Anordnung verstoßen wurde, und ob diese verlängert wird. Der Oberste Gerichtshof muss erklären, ob die ursprüngliche Anordnung legal war. Umstritten ist, ob das Bezirksgericht überhaupt zuständig dafür ist – und inwieweit präsidiale Berufungen auf den Aliens Enemies Act überhaupt gerichtlich kontrollierbar sind.
Trump möchte auch an der Staatsangehörigkeit qua Geburt rütteln, ohne jedoch die Verfassung zu ändern. Bisher wird diese so interpretiert, dass fast alle – jedenfalls unabhängig vom legalen Aufenthaltsstatus der Eltern –, die in den USA geboren werden, die US-Staatsangehörigkeit erhalten. Mehrere Bezirks- und Berufungsgerichte haben geurteilt, dass Trumps Vorstellungen wahrscheinlich die Grenzen einer bloßen Interpretation überschreiten, und sie vorläufig USA-weit blockiert. Gegen diese Urteile und dagegen, dass auch Bundesstaaten und nicht nur individuell Betroffene als klagebefugt angesehen wurden, wandte sich die Regierung an das Oberste Gericht, dessen Entscheidung noch aussteht.
Einen deutlichen Klassenbezug weisen Verfahren zu Probezeitbeschäftigten auf: Zwei der Klagen zur Entlassung von 20.000 Beschäftigten gingen vorläufig erfolgreich für die Kläger aus. Das erste betrifft eine Teilmenge von rund 16.000 Entlassenen und wurde von Gewerkschaften und NGOs angestrengt, das andere von Bundesstaaten. Das erste Verfahren ist inzwischen vor dem Obersten Gerichtshof gelandet; auch dort ist zunächst einmal – wie im Verfahren um den Alien Enemies Act – vor allem die gerichtliche Zuständigkeit und außerdem die Klagebefugnis der NGO strittig.
Hinsichtlich der finanziellen Förderung für Lehrer aus unterrepräsentierten Bevölkerungsteilen kam es bereits am Freitag zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in einem Verfahren, in dem vor den unteren Gerichten u. a. Kalifornien gegen das Bildungsministerium erfolgreich war. Es geht um die regierungsseitige Sperrung von vom Kongress bewilligten Haushaltsmitteln. Mit fünf zu vier Stimmen urteilte der Gerichtshof, die Entscheidung des Bezirksgerichts vorläufig außer Kraft zu setzen – also für die Trump-Regierung, aber auch nur bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit. Es lässt sich schwer einschätzen, ob diese Entscheidung ein Signal für künftige ist.
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