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Aus: Ausgabe vom 25.07.2024, Seite 5 / Inland

Kabinett: Erhöhung von Freibeträgen

Berlin. Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags bei der Einkommenssteuer auf den Weg gebracht. Ab 2030 sollen sich zudem die Steuerklassen für Ehepaare und Lebenspartner ändern. Der Grundfreibetrag wird für 2024 rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Im kommenden Jahr soll er auf 12.084 Euro steigen, 2026 auf 12.336 Euro. Der Kinderfreibetrag wird in diesem Jahr um 60 Euro auf 6.612 Euro angehoben. 2025 soll er 6.672 Euro betragen, 2026 dann 6.828 Euro. Die Steuerklassen drei und fünf werden abgeschafft. Der Beschluss muss im Laufe des Jahres im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. (dpa/jW)