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Aus: Ausgabe vom 07.11.2024, Seite 4 / Inland

Höhere Entschädigung für unrechtmäßige Haft

Berlin. Die Entschädigungspauschale für zu Unrecht verbüßte Strafhaft oder Untersuchungshaft soll von 75 Euro auf 100 Euro pro Tag steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten ist demnach eine Haftentschädigungspauschale von 200 Euro pro Tag vorgesehen. Die geplante Reform sieht auch den leichteren Zugang zu anwaltlicher Beratung vor. Auf die Höhe der Entschädigung sollen die durch die Haft »ersparten Aufwendungen« für Unterkunft und Verpflegung nicht mehr angerechnet werden. Das Ministerium geht davon, dass jährlich im Schnitt bundesweit etwa 800 Menschen von den erhöhten Entschädigungsleistungen profitieren werden. (dpa/jW)

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