Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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03.01.2025, 19:58:53 / Inland

NRW-Polizeigesetz in Teilen nicht mit Grundgesetz vereinbar

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Karlsruhe/Düsseldorf. Teile des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Land muss bis zum 31. Dezember 2025 für eine Neuregelung sorgen. Bis dahin dürfen die Polizeibehörden die Maßnahmen nur bei einer konkreten Gefahr einsetzen. Dabei geht es um längerfristige Observationen und damit verbundene Bildaufnahmen und Aufzeichnungen. Die Klägerin hatte sich dagegen gewehrt, dass von ihr solche Fotos gemacht wurden, als ihr Freund nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis von der Polizei verdeckt über einen längeren Zeitraum observiert wurde. Die Behörden wollten ein Abtauchen des bekannten Rechtsextremisten verhindern. Der Mann galt als Gefährder und sollte ab Mitte 2015 mit Entlassung aus dem Gefängnis beobachtet werden. Dazu zählte auf Antrag auch sein Umfeld. Nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts ist eine präventive längerfristige Observation mit Bildaufnahmen unbeteiligter Dritter ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin. (dpa/jW)