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Aus: Ausgabe vom 31.03.2025, Seite 4 / Inland
Hind Rajab Foundation

Anzeige gegen israelischen Soldaten

»Hind Rajab Foundation« macht israelischen Soldaten in Berlin ausfindig
Von Jamal Iqrith
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Die in Brüssel ansässige Organisation »Hind Rajab Foundation« (HRF) hat in Deutschland Strafanzeige gegen Barel K. erstattet, einen deutsch-israelischen Panzerkommandanten der israelischen Armee. Auf X teilte sie am Sonnabend ein Bild von K., das ihn im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg zeigt. Die Organisation wirft ihm die Beteiligung an schweren Kriegsverbrechen im Gazastreifen vor. Demnach weigert sich die Staatsanwaltschaft in Deutschland trotz der vorgelegten visuellen Beweise und Zeugenaussagen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, erklärte die Stiftung in einer Mitteilung am Sonnabend. Damit verstoße die Behörde sowohl gegen deutsches Recht als auch gegen völkerrechtliche Verpflichtungen.

Laut eigenen Angaben setzt sich die HRF dafür ein, israelische Soldaten, die im Gazastreifen Verbrechen begangen haben, zur Rechenschaft zu ziehen. Die Organisation ist benannt nach Hind Rajab, einem fünfjährigen palästinensischen Mädchen im Gazastreifen, das im Januar 2024 von israelischen Streitkräften getötet wurde. Die HRF hat bereits in zehn Ländern Rechtsmittel gegen israelische Soldaten angestrengt. »Man kann nicht Menschen massakrieren, sich dabei filmen, es der Welt zeigen, sich zu den Taten bekennen und dann einfach weiterleben und neben mir in einem Café in Brüssel sitzen«, so der HRF-Vorsitzende, Dyab Abou Jahjah, gegenüber Middle East Eye über die Mission seiner Organisation.

Barel K. soll in der 188. Panzerbrigade (Barak Brigade) der israelischen Streitrkäfte im Gazastreifen gedient haben. Verifizierte Videos und Bilder – von denen viele von K. selbst aufgenommen und geteilt wurden – zeigten die gezielte Zerstörung ziviler Infrastruktur, den wahllosen Beschuss von Wohngebieten und die Verherrlichung der Zerstörung in städtischen Gebieten, heißt es in der Mitteilung. Nach den Genfer Konventionen könnten diese Handlungen als Kriegsverbrechen gelten. In einem Video ist laut HRF ein ziviles Fahrzeug zu sehen, das in einer schulhofähnlichen Umgebung brennt und vom Waffensystem eines Merkava-Panzers beschossen wird. Andere Aufnahmen sollen zeigen, wie K. Einheit Wohngebäude in zivilen Gebieten beschießt.

Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen einzuleiten, sei um so alarmierender, als K. die deutsche Staatsbürgerschaft besitze, heißt es weiter. Dabei handele es sich um eine »politische Entscheidung, keine rechtliche«, so Dyab Abou Jahjah. Deutschland habe »sowohl die Zuständigkeit als auch die rechtliche Verpflichtung zu ermitteln«. Durch die Unterlassung werde signalisiert, dass »einige Kriegsverbrecher aufgrund von Geopolitik Schutz genießen«. Die »selektive Anwendung des Völkerrechts« durch die Bundesrepublik untergrabe die Glaubwürdigkeit Deutschlands als »Verteidiger der Menschenrechte« und leiste der »israelischen Straflosigkeit Vorschub«, erklärt die Hind Rajab Foundation in der Mitteilung.

Ende Februar hatte bereits CDU-Chef und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz erklärt, dass er einen Deutschland-Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahus trotz eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs möglich machen würde. Am kommenden Mittwoch soll Netanjahu nach Ungarn reisen. Das wäre die erste Reise des israelischen Ministerpräsidenten nach Europa, seit der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im vergangenen November wegen des Kriegs im Gazastreifen einen Haftbefehl gegen ihn verhängt hat. Tel Aviv soll indessen Berlins 19. Partnerstadt werden. Dafür hätten sich alle Fraktionen bei der jüngsten Sitzung im Landesparlament ausgesprochen, berichtete dpa am Freitag. Carsten Schatz, Abgeordneter der Linkspartei, kritisierte zudem, dass das bereit 2023 beschlossene Vorhaben nicht schnell genug umgesetzt werde.

Hinweis: In einer früheren Fassung dieses Beitrags wurden die Vorwürfe, die von der Organisation »Hind Rajab Foundation« gegen den israelischen Soldaten Barel K. erhoben werden, als Tatsache behauptet. Ohne eine gerichtliche Feststellung macht sich die Redaktion diese Vorwürfe als Tatsache nicht zu eigen. (jW)

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  • Leserbrief von Rayan aus Unterschleißheim (31. März 2025 um 08:00 Uhr)
    Wenn es um die bei den deutschen Staatsanwaltschaften sehr »beliebten« »kriminellen/terroristischen Vereinigungen« geht, stehen ganz bestimmte Organisationen i.S.d. üperpositiven Rechts ganz oben auf der Liste. Nämlich deutsche Staatsanwaltschaften.

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